Ihr Anspruch — und wie wir ihn einlösen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind kein Antragsverfahren mit ungewissem Ausgang. Es ist ein gesetzlicher Anspruch. Hier erklären wir, was dahintersteckt — ohne Behördendeutsch.
Der Kern in einem Satz: Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, dem stehen monatlich 42 € für Pflegehilfsmittel zu — und wir lösen diesen Anspruch für Sie ein.
Wer hat Anspruch?
Den Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel hat, wer beide Voraussetzungen erfüllt:
- Pflegegrad 1 bis 5. Der Pflegegrad muss von der Pflegekasse anerkannt sein — vom niedrigsten bis zum höchsten Grad.
- Häusliche Pflege. Die Person wird zu Hause versorgt — durch Angehörige, einen ambulanten Dienst oder beides. Nicht bei dauerhaft stationärer Pflege im Heim.
Was zahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — also Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz und Ähnliches. Dieser Betrag wird voll erstattet, solange er nicht überschritten wird.
Über die Abtretungs-Erklärung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Das heißt: keine Vorkasse, keine Quittungen sammeln, keine Erstattungsanträge. Sie sehen 0 €.
Was nach Ihrer Anfrage passiert
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Sie fordern die Box an
Sie nennen uns die Daten der pflegebedürftigen Person, Pflegegrad und Pflegekasse. Das dauert wenige Minuten — online oder telefonisch.
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Wir bestätigen Ihre Berechtigung
Wir prüfen, ob alle Voraussetzungen vorliegen, und melden uns innerhalb von 24 Stunden mit der Bestätigung.
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Sie unterschreiben einmalig die Abtretungs-Erklärung
Damit dürfen wir die monatliche Pauschale direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Einmal unterschrieben — nicht jeden Monat aufs Neue.
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Ihre Box kommt monatlich
Ab dann liefern wir regelmäßig nach Hause. Den Inhalt passen wir bei Bedarf an — ein Anruf genügt.
Klingt unkompliziert? Ist es auch.
Lösen Sie Ihren Anspruch jetzt ein — wir kümmern uns um den Rest.
Box anfordernAnspruch besteht nur bei vorliegendem Pflegegrad und häuslicher Pflege. Noch kein Pflegegrad? Ihr örtlicher Pflegestützpunkt hilft bei der Einstufung weiter.