§40 SGB XI verständlich

Ihr Anspruch — und wie wir ihn einlösen

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind kein Antragsverfahren mit ungewissem Ausgang. Es ist ein gesetzlicher Anspruch. Hier erklären wir, was dahintersteckt — ohne Behördendeutsch.

Der Kern in einem Satz: Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, dem stehen monatlich 42 € für Pflegehilfsmittel zu — und wir lösen diesen Anspruch für Sie ein.

Wer hat Anspruch?

Den Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel hat, wer beide Voraussetzungen erfüllt:

  • Pflegegrad 1 bis 5. Der Pflegegrad muss von der Pflegekasse anerkannt sein — vom niedrigsten bis zum höchsten Grad.
  • Häusliche Pflege. Die Person wird zu Hause versorgt — durch Angehörige, einen ambulanten Dienst oder beides. Nicht bei dauerhaft stationärer Pflege im Heim.
Kein Arztrezept nötig. Für diese Pauschale brauchen Sie keine ärztliche Verordnung. Der anerkannte Pflegegrad genügt.

Was zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — also Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz und Ähnliches. Dieser Betrag wird voll erstattet, solange er nicht überschritten wird.

Über die Abtretungs-Erklärung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Das heißt: keine Vorkasse, keine Quittungen sammeln, keine Erstattungsanträge. Sie sehen 0 €.

Schritt für Schritt

Was nach Ihrer Anfrage passiert

  1. Sie fordern die Box an

    Sie nennen uns die Daten der pflegebedürftigen Person, Pflegegrad und Pflegekasse. Das dauert wenige Minuten — online oder telefonisch.

  2. Wir bestätigen Ihre Berechtigung

    Wir prüfen, ob alle Voraussetzungen vorliegen, und melden uns innerhalb von 24 Stunden mit der Bestätigung.

  3. Sie unterschreiben einmalig die Abtretungs-Erklärung

    Damit dürfen wir die monatliche Pauschale direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Einmal unterschrieben — nicht jeden Monat aufs Neue.

  4. Ihre Box kommt monatlich

    Ab dann liefern wir regelmäßig nach Hause. Den Inhalt passen wir bei Bedarf an — ein Anruf genügt.

Klingt unkompliziert? Ist es auch.

Lösen Sie Ihren Anspruch jetzt ein — wir kümmern uns um den Rest.

Box anfordern

Anspruch besteht nur bei vorliegendem Pflegegrad und häuslicher Pflege. Noch kein Pflegegrad? Ihr örtlicher Pflegestützpunkt hilft bei der Einstufung weiter.